Haus- und Besucherordnung

Hausordnung des kleinen theater Bad Godesberg

Geltungsbereich

Die Hausordnung ist inhaltlich eine Benutzungsordnung. Sie gilt für alle Personen, die sich im kleinen theater aufhalten, insbesondere für die Besucher*innen. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten. Die Haus- und Betriebsordnung umfasst alle Räumlichkeiten und die zugehörigen Außenbereiche.

Zutritt zur Veranstaltung, Einlasszeiten Theatersaal, Zuspät-Kommen

  • Der Zutritt zu den allgemein zugänglichen Räumlichkeiten ist grundsätzlich nur berechtigten Personen während der Öffnungszeiten gestattet.

    • Die Veranstaltungsräume sowie Nebenräume können außerhalb der Zeit der Veranstaltungen, der Auf- und Abbauzeiten sowie Proben und Führungen, überdies nur von den zum Haus gehörenden Personen betreten werden.

    • Veranstaltungen können nur von denjenigen Personen besucht werden, die die vom Veranstalter geforderten Besuchsbedingungen (z. B. Besitz einer Eintrittskarte, einer Einladung und dergleichen) erfüllen. Diese Eintrittskarten, Einladungen, etc. sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und mit sich zu führen. Nach Verlassen des Theatersaals berechtigt eine bereits entwertete Karte nicht zum Eintritt.

    • Einlass in den Theatersaal ist in der Regel eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn und der Einlass in das Theken- und Garderobenfoyer eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.

    • Der Zutritt zu den Künstlergarderoben und dem Backstage Bereich ist nur den Künstler*innen sowie den in diesem Bereich dienstlich tätigen Personen gestattet.

    • Einzelne Besucher*innen, die nach Beginn der Vorstellung eintreffen, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals den Zuschauerraum betreten. Ein genereller Platzanspruch verfällt nach dem Beginn der Vorstellung. Gegebenenfalls ist der Einlass erst in der Pause möglich.

Aufsichtspersonal und Security

Den Anweisungen des (Aufsichts-)Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Wir behalten uns die Durchführung einer Einlasskontrolle (Personen- und Taschenkontrolle) ausdrücklich vor. Bei Verweigerung der Einlasskontrolle sind wir berechtigt, den Zutritt zu verweigern. Werden die Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen durch die Theaterleitung des kleinen theaters Bad Godesberg oder deren Vertretung der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, zur Feststellung der Personalien bei besonderen Vorkommnissen, Einsicht in den Personalausweis zu nehmen.

Fluchtwege

Die Notausgänge im Theatersaal sind mit leuchtenden, grünen Notausgangs-Schildern gekennzeichnet. Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und als solche freizuhalten.

Abgabe der Garderobe und des Gepäcks

  • Die Besucher*innen haben die Pflicht, ihre Garderobe an der Besuchergarderobe abzugeben. Mäntel, Jacken, Taschen/Rucksäcke größer als DIN A4-Format und Regenschirme dürfen aufgrund von Feuerschutzbestimmungen und bauamtlicher Verordnung nicht im Theatersaal über die Stühle gehängt oder unter ihnen platziert werden. Die Aufbewahrung an der Garderobe kostet 2,00 Euro. Mit der Abgabe wird vereinbart:

    • Der Garderobeninhaber gibt die Kleidungs- und Gepäckstücke (nicht aber Geld, Wertsachen und Gegenstände, die sich in den Stücken befinden) gegen Ausgabe einer Garderobenmarke in Aufbewahrung.

    • Die Aushändigung der abgegebenen Stücke erfolgt nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke an denjenigen, der die Garderobenmarke vorlegt, ohne dass dessen Berechtigung für die Entgegennahme der Stücke zu prüfen ist.

    • Die Aufbewahrung endet mit Rückgabe der Stücke, spätestens mit der Schließung der Garderobe oder Dienstbeendigung des Personals. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich nach Aushändigung der Stücke dem Garderobenpersonal anzuzeigen.

    • Das kleine theater Bad Godesberg haftet für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung (bis zu einer Höhe von 50,00 Euro).

    • Der Inhalt der abgegebenen Stücke ist grundsätzlich nicht versichert.

    • Für abhanden gekommene Garderobenmarken sind 5,00 Euro Ersatz zu entrichten, die bei Wiederauffinden zurückerstattet werden.

Barrierefreiheit

  • Unser Theatersaal befindet sich im Hochparterre und ist nur über zwei Treppen mit insgesamt 5 Stufen erreichbar und somit für Rollstuhlfahrer*innen nicht zugänglich.

    • Eine behindertengerechte Toilette befindet sich in der benachbarten Stadthalle.

Bild- und Tonaufnahmen

  • Ohne Genehmigung der Theaterleitung oder des Veranstalters dürfen aus urheberrechtlichen Gründen im Zuschauerraum weder Bild- noch Tonaufzeichnungen vorgenommen werden. Jede Person, die sich in unserem Theater aufhält, erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Bild- und/oder Tonaufzeichnungen aufnehmen oder übertragen darf.
  • Bei Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen erklärt sich der Besucher die Besucherin mit eventuell entstehenden Aufnahmen seiner/ihrer Person einverstanden und stimmt auch deren Veröffentlichung zu.

Jugendschutz

  • Unter 14 Jahren: Dem Jugendlichen ist der Zutritt zu einer Veranstaltung ohne elterliche Begleitung nicht gestattet.

    • Zwischen 14 – 16 Jahren: Der Jugendliche darf ohne Begleitung bis 22:00 Uhr eine Veranstaltung besuchen, danach muss er das Haus verlassen.

    • Zwischen 16 – 18 Jahren: Der Jugendliche darf ohne Begleitung eine Veranstaltung bis 24:00 Uhr besuchen, danach muss er das Haus verlassen.

    • Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen verantwortlich.

    • Eine von den Erziehungsberechtigten zur Aufsicht beauftragte Person ist möglich. Hierfür benötigen wir eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einlassberechtigung sowie jeweils eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten und der Begleitperson. Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. Im Einzelfall behalten wir uns vor den Einlass zu verwehren.

    • Bei einigen Veranstaltungen ist der Einlass erst ab 16 oder 18 Jahren erlaubt.

Verbote und Kontrollen

  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, das Veranstaltungspersonal und/oder der Sicherheits- und Ordnungsdienst sind berechtigt, Personen zu überprüfen, ob sie auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder (feuer-)gefährlichen Gegenständen für die Sicherheit der Besucher*innen und des Theaters ein Risiko darstellen. Sie sind mit Zustimmung der Personen auch angehalten, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse/Taschen zu durchsuchen. Personen, die ein Risiko für die Sicherheit darstellen, können zurückgewiesen und am Betreten der Räumlichkeiten gehindert werden.
  • Personen, die vor oder während einer Vorstellung Ruhestörungen verursachen sowie solche, die durch ihr sonstiges Verhalten oder ihren Zustand ein berechtigtes Ärgernis erregen, können zum Verlassen der Räumlichkeiten veranlasst werden.

    • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Stöcken, Schirmen, Transparenten, Waffen aller Art) ist untersagt.

Rauchverbot

Im gesamten Theater gilt uneingeschränktes Rauchverbot.

Mobiltelefone

Mobiltelefone sind während einer Veranstaltung auszuschalten.

Speisen und Getränke

  • Der Verzehr von Speisen ist im Theatersaal grundsätzlich nicht gestattet.
  • Je nach Veranstaltung ist auch die Mitnahme von (im Theater erworbenen) Getränken in den Theatersaal nicht gestattet. Hierüber geben Aushänge im Theken- und Garderobenfoyer Auskunft.
  • Der hauseigene Getränkeverkauf findet – wenn nicht anders mit dem Veranstalter vereinbart – vor Beginn, in der Pause und im Anschluss an die Veranstaltung statt.

Tiere

Es ist nicht gestattet, Tiere in den Theatersaal mitzuführen.

Inkrafttreten

Die Besucherordnung tritt am 01.07.2019 in Kraft.

Der Vorstand des kleinen theater Bad Godesberg Nachfolger 2019 e.V.